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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 56

Auf welche Wildarten ist die Jagd landesrechtlich in den Setz- und Brutzeiten zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchwarzwild✓ richtig
  2. BJungfüchse✓ richtig
  3. CJungkaninchen✓ richtig
  4. DJungmarderhunde✓ richtig
  5. EJungwaschbären✓ richtig
  6. FJungdachse✓ richtig
  7. GFrischlinge✓ richtig
  8. HBei Aufhebung der Schonzeit auch Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen✓ richtig
  9. ISikawild
  10. JRehwild
  11. KAlles Raubwild

Lösung

Antworten A, B, C, D, E, F, G, H sind korrekt.

Diese Informationen stehen in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO).

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