Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 53

Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANotwehr✓ richtig
  2. BNothilfe✓ richtig
  3. CNotstand
  4. DGewalt
  5. EBefriedung

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Wendet man den Angriff von sich selber ab, so spricht man von Notwehr , wird er von einem anderen abgewendet so spricht man von Nothilfe . Details kann man z.B. hier nachlesen.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.