Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 53
Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?
Antwortmöglichkeiten
- ANotwehr✓ richtig
- BNothilfe✓ richtig
- CNotstand
- DGewalt
- EBefriedung
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Wendet man den Angriff von sich selber ab, so spricht man von Notwehr , wird er von einem anderen abgewendet so spricht man von Nothilfe . Details kann man z.B. hier nachlesen.
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