Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 52

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein✓ richtig
  2. BJa
  3. CJa wenn sie in befriedeten Bezirken eingesetzt werden
  4. DNur bei Verwendung in der Nacht

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Nein. Sie sind sie in NRW nur eingeschränkt zugelassen, aber waffenrechtlich sind sie kein Problem. Die Liste der verbotenen Gegenstände kann man im Anhang 2 des Waffengesetzes nachlesen.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.