Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 52
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- ANein✓ richtig
- BJa
- CJa wenn sie in befriedeten Bezirken eingesetzt werden
- DNur bei Verwendung in der Nacht
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Nein. Sie sind sie in NRW nur eingeschränkt zugelassen, aber waffenrechtlich sind sie kein Problem. Die Liste der verbotenen Gegenstände kann man im Anhang 2 des Waffengesetzes nachlesen.
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