Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 50
Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdgast, sofern er nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigen ist✓ richtig
- BDer Inhaber des Erlaubnisscheins, sofern er nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigen ist✓ richtig
- CDer Pächter
- DDer Jagdausübungsberechtigte
- EDer Jagdschutzbeauftragte
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Etwas flapsig könnte man sagen: jeder der einen hat. Mit dem Jagderlaubnisschein erlaubt es der Jagdausübungsberechtige einem Jagdgast, die Jagd in seinem Revier auszuüben. Dieser Jagdgast muss den Erlaubnisschein bei der Jagd mit sich führen. Die Details regelt §12 des LJG NRW .
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