Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 49
Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Schmalrehe ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- A1. Mai bis 31. Mai, und vom 1. September bis 31. Januar✓ richtig
- B16. August bis 31. Dezember
- CGanzjährig außerhalb der Nachtzeit
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Frage wird in der Langesjagdzeitenverordnung geklärt: Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Januar gejagt werden.
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