Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 49

Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Schmalrehe ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A1. Mai bis 31. Mai, und vom 1. September bis 31. Januar✓ richtig
  2. B16. August bis 31. Dezember
  3. CGanzjährig außerhalb der Nachtzeit

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Die Frage wird in der Langesjagdzeitenverordnung geklärt: Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Januar gejagt werden.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.