Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 48
Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?
Antwortmöglichkeiten
- AStörung des biologischen Gleichgewichts✓ richtig
- BSchwere Schädigung der Landeskultur✓ richtig
- Czu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken✓ richtig
- DWildseuchenbekämpfung✓ richtig
- EVermeidung von übermäßigen Wildschäden✓ richtig
- FAus Gründen der Wildhege✓ richtig
- GBei einem Notstand
- HBei Wildschäden
- IBei Diplomatenjagden
Lösung
Antworten A, B, C, D, E, F sind korrekt.
Den rechtlichen Rahmen für Jagd- und Schonzeiten setzt §22 des BJG . Dort heißt es wörtlich:
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