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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 48

Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AStörung des biologischen Gleichgewichts✓ richtig
  2. BSchwere Schädigung der Landeskultur✓ richtig
  3. Czu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken✓ richtig
  4. DWildseuchenbekämpfung✓ richtig
  5. EVermeidung von übermäßigen Wildschäden✓ richtig
  6. FAus Gründen der Wildhege✓ richtig
  7. GBei einem Notstand
  8. HBei Wildschäden
  9. IBei Diplomatenjagden

Lösung

Antworten A, B, C, D, E, F sind korrekt.

Den rechtlichen Rahmen für Jagd- und Schonzeiten setzt §22 des BJG . Dort heißt es wörtlich:

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