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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 46

In welchem Umkreis von Fütterungen darf Schalenwild nicht erlegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A300 m✓ richtig
  2. B200 m
  3. C150 m
  4. D400 m

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Die Festlegung steht in §27 der DVO zum LJG NRW . Dort werden 300 m festgelegt.

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