Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 46
In welchem Umkreis von Fütterungen darf Schalenwild nicht erlegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- A300 m✓ richtig
- B200 m
- C150 m
- D400 m
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Festlegung steht in §27 der DVO zum LJG NRW . Dort werden 300 m festgelegt.
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