Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 45
Wie muss sich der Jagdausübungsberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes ausweisen?
Antwortmöglichkeiten
- ADurch den Jagdschutzausweis✓ richtig
- BDurch den Jahresjagdschein
- CGar nicht
- DDurch eine Ausfertigung der DVO zum Jagdgesetz NRW
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Siehe auch Frage 103 : Wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagdschutz ausübt, muss er sich mit dem Jagdschutzausweis ausweisen. Das unterscheidet ihn vom bestätigten Jagdaufseher, der zwar auch den Jagdschutz ausübt, aber sich mit der Bescheinigung seiner Bestätigung auszuweisen hat.
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