Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 42
Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?
Antwortmöglichkeiten
- ABeliebig viele✓ richtig
- BZwei
- CVier
- DBis zu 10
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Im Gegensatz zu Kurzwaffen (dort wird nur ein Bedarf für 2 Waffen anerkannt) können Langwaffen unbegrenzt erworben werden. So regelt es der §13 des Waffengesetzes .
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