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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 42

Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABeliebig viele✓ richtig
  2. BZwei
  3. CVier
  4. DBis zu 10

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Im Gegensatz zu Kurzwaffen (dort wird nur ein Bedarf für 2 Waffen anerkannt) können Langwaffen unbegrenzt erworben werden. So regelt es der §13 des Waffengesetzes .

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