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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 41

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk hat die Größe von 1000 ha. Wie viele Jagdpächter sind für den Jagdbezirk höchstens zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASechs✓ richtig
  2. BFünf
  3. CZwei
  4. DNeun

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Das ergibt sich aus §11 LJG-NRW . Für die ersten 300 ha sind max. zwei Pächter zulässig, für alle vollen weiteren 150 ha je ein Pächter:

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