Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 41
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk hat die Größe von 1000 ha. Wie viele Jagdpächter sind für den Jagdbezirk höchstens zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- ASechs✓ richtig
- BFünf
- CZwei
- DNeun
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Das ergibt sich aus §11 LJG-NRW . Für die ersten 300 ha sind max. zwei Pächter zulässig, für alle vollen weiteren 150 ha je ein Pächter:
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.