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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 40

Welche Voraussetzungen müssen im Regelfall für die erstmalige Bestätigung von Jagdaufsehern vorliegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVolljährigkeit✓ richtig
  2. BZuverlässigkeit✓ richtig
  3. CBesitz eine Jahresjagdscheins✓ richtig
  4. DJagdpachtfähigkeit✓ richtig
  5. EErfolgreiche Teilnahme an einem Jagdschutzlehrgang und an einem Fangjagdlehrgang✓ richtig
  6. FEin Schießnachweis
  7. GEine Sonderversicherung für Jagdaufseher

Lösung

Antworten A, B, C, D, E sind korrekt.

Gemäß §26 LJG NRW können „ volljährige , zuverlässige Personen, die Inhaber eines Jahresjagdscheins sind“ als Jagdaufseher bestellt werden. Es werden noch weitere Einschränkungen genannt:

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