Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 40
Welche Voraussetzungen müssen im Regelfall für die erstmalige Bestätigung von Jagdaufsehern vorliegen?
Antwortmöglichkeiten
- AVolljährigkeit✓ richtig
- BZuverlässigkeit✓ richtig
- CBesitz eine Jahresjagdscheins✓ richtig
- DJagdpachtfähigkeit✓ richtig
- EErfolgreiche Teilnahme an einem Jagdschutzlehrgang und an einem Fangjagdlehrgang✓ richtig
- FEin Schießnachweis
- GEine Sonderversicherung für Jagdaufseher
Lösung
Antworten A, B, C, D, E sind korrekt.
Gemäß §26 LJG NRW können „ volljährige , zuverlässige Personen, die Inhaber eines Jahresjagdscheins sind“ als Jagdaufseher bestellt werden. Es werden noch weitere Einschränkungen genannt:
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