Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 39
Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIm Allgemeinen vom 1. August bis 31. Januar✓ richtig
- BSchmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai✓ richtig
- Cvom 1. Mai bis 15. Januar
- Dvom 16. Oktober bis 31. Dezember
- Enur am 17. September
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Das steht in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Rotwild darf allgemein vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden, Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai.
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