Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 38
Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?
Antwortmöglichkeiten
- Afünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden✓ richtig
- Bfünfhunderttausend Euro für Sachschäden und fünfzigtausend Euro für Personenschäden
- Cachthunderttausend Euro für Personenschäden und achtzigtausend Euro für Sachschäden
- Deinhunderttausend Euro für Personenschäden und zehntausend Euro für Sachschäden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Deckungssumme wird durch §17 BJG festgelegt. Keinen Jagdschein bekommen:
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