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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 38

Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Afünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden✓ richtig
  2. Bfünfhunderttausend Euro für Sachschäden und fünfzigtausend Euro für Personenschäden
  3. Cachthunderttausend Euro für Personenschäden und achtzigtausend Euro für Sachschäden
  4. Deinhunderttausend Euro für Personenschäden und zehntausend Euro für Sachschäden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Die Deckungssumme wird durch §17 BJG festgelegt. Keinen Jagdschein bekommen:

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