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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 37

Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Ordnungswidrigkeit✓ richtig
  2. BEine Straftat

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Der Inhaber des Jugendjagdscheins darf die Jagd nur mit Begleitperson ausüben, siehe §16 BJG . Es handelt sich daher um eine Ordnungswidrigkeit, siehe auch Frage D-15 .

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