Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 37
Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Ordnungswidrigkeit✓ richtig
- BEine Straftat
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Der Inhaber des Jugendjagdscheins darf die Jagd nur mit Begleitperson ausüben, siehe §16 BJG . Es handelt sich daher um eine Ordnungswidrigkeit, siehe auch Frage D-15 .
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