Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 35
Bei welcher Behörde sind der Abschluss sowie jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer unteren Jagdbehörde✓ richtig
- BBeim Standesamt
- CBeim Umweltamt
- DBeim zuständigen Hegering
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Anzeige muss bei der unteren Jagdbehörde (wie fast immer, wenn in der Prüfung nach einer Behörde gefragt wird) erfolgen. Das legt §12 BJG zusammen mit §13 LGJ NRW fest.
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