Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 31
Welche der nachgenannten Zwecke dient die Jagdabgabe, die mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird?
Antwortmöglichkeiten
- AKeine – Begründung siehe oben✓ richtig
- BKeine – Begründung siehe oben
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Jagdabgabe war eine zusätzliche Abgabe zur Gebühr für den Jagdschein. Sie war recht umstritten, und wurde mittlerweile abgeschafft.
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