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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 28

Welche Mindestgröße müssen zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen aufweisen, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, um einen Eigenjagdbezirk zu bilden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A75 ha✓ richtig
  2. B150 ha
  3. C300 ha

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Die entsprechende Festlegung steht im §7 des BJG : Es müssen mindestens 75 ha sein.

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