Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 27
Welche Wildarten sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen?
Antwortmöglichkeiten
- ARebhuhn✓ richtig
- BRabenkrähen
- CEichhörnchen
- DFrischlinge
Lösung
Antwort A ist korrekt.
In NRW alle sind Tierarten, die gemäß §2 LJG NRW zum Wild gehören, und für die keine Jagdzeit in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO) festgelegt sind, von der Jagd zu verschonen.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.