Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 25
Welcher Stelle ist der Abschussplan einzureichen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer unteren Jagdbehörde✓ richtig
- BDem Ordnungsamt
- CDer unteren Landschaftsbehörde
- DDer Kreisregierung
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Es ist (wie fast immer bei derartigen Prüfungsfragen) die untere Jagdbehörde. So schreibt es §22 LJG NRW vor.
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