Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 24
Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, es muss von der UJB eine Erlaubnis eingeholt werden✓ richtig
- BJa
- CNur für ausgebildete Falkner
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Nein, ist es nicht. Eine Genehmigung muss gemäß §3 der Bundeswildschutzverordnung von der unteren Jagdbehörde eingeholt werden.
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