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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 24

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, es muss von der UJB eine Erlaubnis eingeholt werden✓ richtig
  2. BJa
  3. CNur für ausgebildete Falkner

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Nein, ist es nicht. Eine Genehmigung muss gemäß §3 der Bundeswildschutzverordnung von der unteren Jagdbehörde eingeholt werden.

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