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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 23

Welche der genannten Tierarten dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht gefangen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlle Tierarten die kein Wild sind✓ richtig
  2. BAlle Wildarten die ganzjährig geschützt sind✓ richtig
  3. CAlles Federwild✓ richtig
  4. DFuchs
  5. EDachs
  6. FSchwarzwild

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Per se darf ein Jäger Tierarten, die nicht im §2 des LJG NRW genannt sind weder fangen noch jagen. Es gilt §4 der Bundesartenschutzverordnung . Und auch wenn eine Tierart prinzipiell zum jagdbaren Wild gehört, aber keine Jagdzeit hat bzw. ganzjährig geschützt ist, darf sie nicht gejagt oder gefangen werden.

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