Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 23
Welche der genannten Tierarten dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht gefangen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AAlle Tierarten die kein Wild sind✓ richtig
- BAlle Wildarten die ganzjährig geschützt sind✓ richtig
- CAlles Federwild✓ richtig
- DFuchs
- EDachs
- FSchwarzwild
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Per se darf ein Jäger Tierarten, die nicht im §2 des LJG NRW genannt sind weder fangen noch jagen. Es gilt §4 der Bundesartenschutzverordnung . Und auch wenn eine Tierart prinzipiell zum jagdbaren Wild gehört, aber keine Jagdzeit hat bzw. ganzjährig geschützt ist, darf sie nicht gejagt oder gefangen werden.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.