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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 21

Wie viele Kurzwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben, ohne ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AZwei✓ richtig
  2. BEine
  3. CVier
  4. DZehn

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Es sind 2: eine für die Fallenjagd, eine für den Fangschuss. Daher kann ein Jäger gemäß §13 Waffengesetz 2 Kurzwaffen ohne Nachweis eines besonderen Bedürfnis erwerben.

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