Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 21
Wie viele Kurzwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben, ohne ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?
Antwortmöglichkeiten
- AZwei✓ richtig
- BEine
- CVier
- DZehn
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Es sind 2: eine für die Fallenjagd, eine für den Fangschuss. Daher kann ein Jäger gemäß §13 Waffengesetz 2 Kurzwaffen ohne Nachweis eines besonderen Bedürfnis erwerben.
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