Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 19
Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf den Rehbock ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- A1. Mai – 31. Januar✓ richtig
- B1. April – 15. Januar
- C1. Mai – 31. Mai
- DDer Rehbock darf vom 01. Mai bis zum 15. Januar gejagt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Jagd gemäß Verordnung verboten.
- EFür den Rehbock gibt es im Unterschied zur Ricke keine Einschränkungen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Verordnung über die Jagdzeiten regelt in NRW die Jagdzeiten für das Wild, so auch für den Rehbock. Erlaubt ist seit dem 14.03.2019 die Bejagung vom 01.Mai bis zum 31.Januar.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.