Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 18

Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wie viele Jagderlaubnisscheine muss er erteilen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEinen✓ richtig
  2. BKeinen
  3. CZwei

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Wenn die Pachtfläche 300 ha übersteigt, so muss für alle darüber hinaus gehenden Blöcke von 150 ha eine Jagderlaubnis vergeben werden. So schreibt es der §12 Abs. des LJG NRW vor.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.