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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 17

Wieviel Gesamtfläche darf ein Pächter zur Ausübung des Jagdrechts höchstens pachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. A1000 ha✓ richtig
  2. B150 ha
  3. C2500 ha
  4. D75 ha

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Es dürfen nicht mehr als 1000 ha sein. Das legt §11 des BJG fest.

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