Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 17
Wieviel Gesamtfläche darf ein Pächter zur Ausübung des Jagdrechts höchstens pachten?
Antwortmöglichkeiten
- A1000 ha✓ richtig
- B150 ha
- C2500 ha
- D75 ha
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Es dürfen nicht mehr als 1000 ha sein. Das legt §11 des BJG fest.
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