Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 16
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANicht als Jäger✓ richtig
- BEine Teilnahme als Treiber ist erlaubt✓ richtig
- CJa, da auch ein Jugendjagdschein ein Jagdschein ist
- DJugendliche dürfen in keiner Form an einer Jagd teilnehmen
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Ja, darf er, aber nicht als Jäger. Das ist durch §16 BJG ausdrücklich untersagt. Dennoch kann er z.B. als Treiber teilnehmen, so wie jeder andere Nicht-Jäger.
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