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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 16

Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANicht als Jäger✓ richtig
  2. BEine Teilnahme als Treiber ist erlaubt✓ richtig
  3. CJa, da auch ein Jugendjagdschein ein Jagdschein ist
  4. DJugendliche dürfen in keiner Form an einer Jagd teilnehmen

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Ja, darf er, aber nicht als Jäger. Das ist durch §16 BJG ausdrücklich untersagt. Dennoch kann er z.B. als Treiber teilnehmen, so wie jeder andere Nicht-Jäger.

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