Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 14
Innerhalb welcher Zeit muss man den Kauf einer Langwaffe bei der zuständigen Kreispolizeibehörde anmelden?
Antwortmöglichkeiten
- ABinnen 2 Wochen✓ richtig
- BEs muss 2 Wochen im Voraus geschehen
- CBinnen 4 Wochen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Der §13 des Waffengesetzes regelt den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition. Dort heißt es:
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