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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 14

Innerhalb welcher Zeit muss man den Kauf einer Langwaffe bei der zuständigen Kreispolizeibehörde anmelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABinnen 2 Wochen✓ richtig
  2. BEs muss 2 Wochen im Voraus geschehen
  3. CBinnen 4 Wochen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Der §13 des Waffengesetzes regelt den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition. Dort heißt es:

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