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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 13

Darf der Jagdgast einen wildernden Hund schießen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten✓ richtig
  2. BJa, immer
  3. CNein, nie

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Im Prinzip schon, wenn er die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten hat. In NRW allerdings ist die Lage kompliziert: es muss im Zweifelsfall bewiesen werden, dass keine anderen Mittel zur Verfügung standen um den Hund von seinem Tun abzuhalten, siehe §25 des LJG NRW .

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