Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 13
Darf der Jagdgast einen wildernden Hund schießen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten✓ richtig
- BJa, immer
- CNein, nie
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Im Prinzip schon, wenn er die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten hat. In NRW allerdings ist die Lage kompliziert: es muss im Zweifelsfall bewiesen werden, dass keine anderen Mittel zur Verfügung standen um den Hund von seinem Tun abzuhalten, siehe §25 des LJG NRW .
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