Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 11

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig
  2. BFasane
  3. CWühlmäuse
  4. DAlles Schalenwild

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Dies wird durch §28 des BJG geregelt. Dort heißt es:

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.