Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 11
Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ASchwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig
- BFasane
- CWühlmäuse
- DAlles Schalenwild
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Dies wird durch §28 des BJG geregelt. Dort heißt es:
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