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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 5

Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn er in drei vergangenen Jahren bereits einen Jagdschein hatte, und darüber hinaus einen aktuellen Jagdschein besitzt✓ richtig
  2. BWenn er im dritten Jahr seinen Jagdschein hat
  3. CWenn er den Grundsätzen weidmännischen Handelns folgt
  4. DWenn ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegt

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Das wird durch §11 des Bundesjagdgesetzes geregelt:

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