Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 5
Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn er in drei vergangenen Jahren bereits einen Jagdschein hatte, und darüber hinaus einen aktuellen Jagdschein besitzt✓ richtig
- BWenn er im dritten Jahr seinen Jagdschein hat
- CWenn er den Grundsätzen weidmännischen Handelns folgt
- DWenn ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegt
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Das wird durch §11 des Bundesjagdgesetzes geregelt:
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