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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 4

Wer ist zuständig für die Ahndung von Überschreitungen des Abschussplanes?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie UJB✓ richtig
  2. BDie untere Jagdbehörde✓ richtig
  3. CDas Ordnungsamt
  4. DDie Polizei
  5. EDie oberste Jagdbehörde

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Es ist die untere Jagdbehörde, siehe §56 Landesjagdgesetz NRW . Sie ahndet alle Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagd.

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