Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 4
Wer ist zuständig für die Ahndung von Überschreitungen des Abschussplanes?
Antwortmöglichkeiten
- ADie UJB✓ richtig
- BDie untere Jagdbehörde✓ richtig
- CDas Ordnungsamt
- DDie Polizei
- EDie oberste Jagdbehörde
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Es ist die untere Jagdbehörde, siehe §56 Landesjagdgesetz NRW . Sie ahndet alle Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagd.
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