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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 3

Die Schäden welcher Wildtierarten sind ersatzpflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFasan✓ richtig
  2. BWildkaninchen✓ richtig
  3. CSchalenwild✓ richtig
  4. DFeldhase
  5. ERebhuhn
  6. FBiber

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Der §29 des Bundesjagdgesetzes enthält die entsprechende Festlegung. Dort wird ausdrücklich nur ein Schaden von „Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen“ für ersatzpflichtig erklärt. Darüber hinaus können die Länder weitere Tierarten benennen, was aber für NRW (Stand: 28.02.2017) zur Zeit nicht der Fall ist.

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