Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg3 · Frage 121
Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines seine Schonzeitbüchse Kal. .22 lfB innerhalb seines Wohngrundstückes, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein✓ richtig
- BJa, da er der Inhaber des Hausrechts ist
- CJa, denn auf eigenem Grund und Boden gilt das Waffengesetz nicht
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Nein, denn im befriedeten Bezirk wird nicht geschossen. Zwar gibt es im Waffengesetz eine Ausnahme im §12, die aber nur Waffen bis 7,5 Joule Geschossenergie betrifft. Zum Vergleich: Ein Büchse zum Schuss auf Schalenwild muss mindesten 2000 Joule haben (außer Rehwild und Seehunde). Für den Jäger ist die Regel daher nicht relevant.
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