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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg3 · Frage 119

Darf ein Revierinhaber vor Aufgang der Bockjagd in seinem Jagdrevier seine Repetierbüchse anschießen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, das Ein- und Anschießen ist lauf Waffengesetz ausdrücklich erlaubt✓ richtig
  2. BNein
  3. CNur wenn es sich um einen befriedeten Bezirk handelt
  4. DNur im Wildgatter

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert.

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