Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg3 · Frage 117
Darf mit einer Flinte Schalenwild erlegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen (bleifrei)✓ richtig
- BJa, bei einem Fangschuss✓ richtig
- CDas hängt von der Schrotgröße ab
- DNur wenn große Schrote (Posten) verwendet werden
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Das Bundesjagdgesetz verbietet in §19 Abs. 1 Satz 1 ganz pauschal den Schuss mit Schrot auf Schalenwild. Nicht verboten ist allerdings die Verwendung von Flintenlaufgeschossen. Darüber hinaus gilt das Verbot in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG nicht für den Fangschuss.
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