Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 121
Bei welcher Jagdart ist ein Schießnachweis erforderlich ?
Antwortmöglichkeiten
- ABei Bewegungsjagden auf Schalenwild✓ richtig
- BAlle Formen von Ansitzjagd
- CFür die Fallenjagd (Fangschuss-Ausbildung)
- DBei jeder Art von Bewegungsjagd
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Das Landesjagdgesetz NRW trifft in §17a Abs. 3 eine klare Festlegung: wer an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt, muss einen speziellen Schießnachweis erbringen.
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