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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 121

Bei welcher Jagdart ist ein Schießnachweis erforderlich ?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Bewegungsjagden auf Schalenwild✓ richtig
  2. BAlle Formen von Ansitzjagd
  3. CFür die Fallenjagd (Fangschuss-Ausbildung)
  4. DBei jeder Art von Bewegungsjagd

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Das Landesjagdgesetz NRW trifft in §17a Abs. 3 eine klare Festlegung: wer an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt, muss einen speziellen Schießnachweis erbringen.

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