Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 103
Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen ?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagende muss an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen haben✓ richtig
- BDie Fallenjagd ist nach Erteilung des Jagdscheines erlaubt
- CEs ist keine besondere Qualifikation erforderlich
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Hier gibt es eine klare Festlegung durch den §5 des Landesjagdgesetzes , zusammen mit dem §29 der zugehörigen Durchführungsverordnung . Dort heißt es wörtlich:
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