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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 103

Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen ?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagende muss an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen haben✓ richtig
  2. BDie Fallenjagd ist nach Erteilung des Jagdscheines erlaubt
  3. CEs ist keine besondere Qualifikation erforderlich

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Hier gibt es eine klare Festlegung durch den §5 des Landesjagdgesetzes , zusammen mit dem §29 der zugehörigen Durchführungsverordnung . Dort heißt es wörtlich:

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