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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 94

Welches Fallwild darf durch Vergraben unschädlich beseitigt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFallwild ohne anzeigepflichtige Erkrankungen✓ richtig
  2. BAlle Arten von Haarwild außer Schalenwild

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prinzipiell darf Fallwild nur dann durch Vergraben unschädlich beseitigt werden, wenn sicher ist dass es keine anzeigepflichtigen Erkrankungen hat.

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