Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 84
Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei Vorliegen von Merkmalen gemäß Tier-LMHV✓ richtig
- BImmer
- CNur bei Fallwild
- DBei Abgabe an den Einzelhandel
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Ein Stück Schalenwild muss zur Untersuchung angemeldet werden, wenn eines der Zeichen gemäß Tier-LMHV §4 (Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild) vorliegen.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.