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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 84

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Vorliegen von Merkmalen gemäß Tier-LMHV✓ richtig
  2. BImmer
  3. CNur bei Fallwild
  4. DBei Abgabe an den Einzelhandel

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Ein Stück Schalenwild muss zur Untersuchung angemeldet werden, wenn eines der Zeichen gemäß Tier-LMHV §4 (Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild) vorliegen.

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