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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 83

Nach dem Erlegen muss Haarwild, das für den menschlichen Genuss bestimmt ist, abgekühlt werden. Welche Körpertemperatur wird gefordert?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchalenwild auf 7° Celsius✓ richtig
  2. BKleinwild auf 4° Celsius✓ richtig
  3. CDas Wild muss eingefroren werden (-18° Celsius)
  4. DFür alle Haarwildarten gelten 7° Celsius

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Dort Anforderungen hierfür stehen in der Tier-LMHV . Dort heißt es z.B. im §15:

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