Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 83
Nach dem Erlegen muss Haarwild, das für den menschlichen Genuss bestimmt ist, abgekühlt werden. Welche Körpertemperatur wird gefordert?
Antwortmöglichkeiten
- ASchalenwild auf 7° Celsius✓ richtig
- BKleinwild auf 4° Celsius✓ richtig
- CDas Wild muss eingefroren werden (-18° Celsius)
- DFür alle Haarwildarten gelten 7° Celsius
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Dort Anforderungen hierfür stehen in der Tier-LMHV . Dort heißt es z.B. im §15:
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