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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 80

Welche Teile sind für die Fleischuntersuchung beim Haarwild dem Fleischbeschauer vorzulegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVeränderte Organe✓ richtig
  2. BDer zugehörige Wildkörper✓ richtig
  3. CDie nicht veränderten Organe außer denen des Verdauungstrakts✓ richtig
  4. DNur die veränderten Organe
  5. EDer unveränderte Verdauungstrakt

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Der DJV hat die wesentlichen Informationen in einem kurzen Artikel zusammengefasst: Veränderte Organe müssen zusammen mit dem zugehörigen Wildkörper und den nicht veränderten Organen (außer den unveränderten des Verdauungstraktes) bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden.

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