Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 45
Müssen Lebendfangfallen verblendet werden ?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein, weil das gefangene Tier sonst leidet
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Ja, müssen sie. Das legt die Die DVO zum Jagdgesetz NRW im §32 fest:
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