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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 45

Müssen Lebendfangfallen verblendet werden ?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein, weil das gefangene Tier sonst leidet

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Ja, müssen sie. Das legt die Die DVO zum Jagdgesetz NRW im §32 fest:

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