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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 44

Ihr Jagdhund apportiert aus einem Hausgarten einen verendeten Fasan. Der Gartenbesitzer verlangt die Herausgabe. Wie verhalten Sie sich?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIch übergebe den Fasan dem Eigentümer des Gartens✓ richtig
  2. BNur wenn der Eigentümer Jäger ist darf er den Fasan behalten
  3. CDer Fasan unterliegt dem Gewohnheitsrecht, ich darf ihn daher behalten

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Der Hausgarten ist nach §4 LJG NRW ein befriedeter Bezirk. Das Aneignungsrecht liegt daher beim Eigentümer des Gartens.

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