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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 41

Wie oft müssen Fallen für den Lebendfang kontrolliert werden ?

Antwortmöglichkeiten

  1. Atäglich morgens und abends✓ richtig
  2. BBei Verwendung eines elektronischen Fangmeldesystems unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung✓ richtig
  3. CEinmal am Tag
  4. DAlle 6 Stunden

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Die DVO zum Jagdgesetz NRW legt im §32 fest, wie oft Fallen zu kontrollieren sind:

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