Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 41
Wie oft müssen Fallen für den Lebendfang kontrolliert werden ?
Antwortmöglichkeiten
- Atäglich morgens und abends✓ richtig
- BBei Verwendung eines elektronischen Fangmeldesystems unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung✓ richtig
- CEinmal am Tag
- DAlle 6 Stunden
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Die DVO zum Jagdgesetz NRW legt im §32 fest, wie oft Fallen zu kontrollieren sind:
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