Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 32
Auf welche Wildarten wird die Lockjagd ausgeübt?
Antwortmöglichkeiten
- ARehwild✓ richtig
- BRotwild✓ richtig
- CSchwarzwild✓ richtig
- DFuchs✓ richtig
- EMarder✓ richtig
- FDachs✓ richtig
- GWaschbär✓ richtig
- HRingeltaube✓ richtig
- IGänse✓ richtig
- JKrähen✓ richtig
- KDie Lockjagd ist gemäß Landesjagdgesetz NRW verboten
- LHase
Lösung
Antworten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J sind korrekt.
Diese Frage ist sehr unangenehm, da nicht ganz eindeutig. Im Prinzip kann jedes Wild in irgendeiner Weise gelockt werden, sei es durch Futter (Kirrung/Luderplatz), akustische Signale (z.B. Blattjagd, Fuchs/Hasenklage), oder Attrappen (Geselligkeit/Hassen). Die Fragestellung ist aber nicht welche Wildarten gelockt werden könnten , sondern welche tatsächlich gelockt werden.
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