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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 21

Wann hat sich bei der Treibjagd ein Schütze mit seinem Nachbarn zu verständigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANach der Einnahme des Standes✓ richtig
  2. BBei Verlassen des Standes✓ richtig
  3. CBeim Verändern des Standes✓ richtig
  4. DDa die Jagdleitung klare Regeln erlassen hat ist eine Verständigung nicht notwendig
  5. ESobald Wild in Sicht kommt

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Hier gilt im Prinzip: so früh und so oft wie möglich.

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