Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 21
Wann hat sich bei der Treibjagd ein Schütze mit seinem Nachbarn zu verständigen?
Antwortmöglichkeiten
- ANach der Einnahme des Standes✓ richtig
- BBei Verlassen des Standes✓ richtig
- CBeim Verändern des Standes✓ richtig
- DDa die Jagdleitung klare Regeln erlassen hat ist eine Verständigung nicht notwendig
- ESobald Wild in Sicht kommt
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Hier gilt im Prinzip: so früh und so oft wie möglich.
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