Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg2 · Frage 14
Welche Fallen sind für die Fangjagd zugelassen?
Antwortmöglichkeiten
- ARöhrenfallen✓ richtig
- BKastenfallen✓ richtig
- CKastenfallen ab einer bestimmten Größe✓ richtig
- DTotschlagfallen
- ESchlingen
- FFallgruben
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Das Bundesjagdgesetz verbietet per se den Einsatz von Fallen, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Die DVO zum Landesjagdgesetz NRW verbietet darüber hinaus sog. Totschlagfallen. Es bleiben also nur Röhren- und Kastenfallen übrig, wobei die Kastenfallen bestimmte Mindestmaße erfüllen müssen.
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