Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 108
Aus welchem Grunde ist es verboten, mit Bleischrot die Jagd an und über Gewässern auszuüben?
Antwortmöglichkeiten
- AWeil Fressfeinde verendetes Wild mitsamt Blei aufnehmen und sich vergiften können✓ richtig
- BWeil es zu einer Bleibelastung der Gewässer führt✓ richtig
- CWeil es beim Gründeln aufgenommen werden und zu Vergiftungen führen kann✓ richtig
- DWeil Blei von der Wasseroberfläche abprallt (Querschläger)
- EWeil Gewässer oft zur Naherholung genutzt werden
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Blei ist ein giftiges Schwermetall, und es kann sich im Wasser / feuchten Medium lösen. Das ist besonders dann der Fall, wenn es mit der Nahrung aufgenommen und durch Magensäure gelöst wird.
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