Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 106
Weshalb kann die Fangjagd in Naturschutzgebieten verboten werden?
Antwortmöglichkeiten
- AWeil auch geschützte Arten gefährdet werden✓ richtig
- BWeil sie dem Schutzzweck des Naturschutzgebiets entgegenwirken✓ richtig
- CIn Naturschutzgebieten ist die Jagd per se nicht erlaubt
- DWeil Totschlagfallen nach dem Landesjagdgesetz NRW verboten sind
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Der Lebendfang kann eine starke Störung für das Wild sein.
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