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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 103

Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Fütterung ist nur in Notzeiten gestattet✓ richtig
  2. BWildfütterungen sind prinzipiell auch in Naturschutzgebieten erlaubt✓ richtig
  3. CJa, es sei denn es gibt für das spezielle Naturschutzgebiet eine Sonderregelung✓ richtig
  4. DEine Fütterung in Naturschutzgebieten ist stets verboten

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Grundsätzlich gelten in Naturschutzgebieten die gleichen Regelungen wie in Nicht-Naturschutzgebieten, d.h. in Notzeiten kann eine angemessene Fütterung der notleidenden Wildarten stattfinden. Für einzelne Naturschutzgebiete kann es aber z.B. aufgrund des Landschaftsplans spezielle Einschränkungen geben.

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