Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg1 · Frage 103
Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Fütterung ist nur in Notzeiten gestattet✓ richtig
- BWildfütterungen sind prinzipiell auch in Naturschutzgebieten erlaubt✓ richtig
- CJa, es sei denn es gibt für das spezielle Naturschutzgebiet eine Sonderregelung✓ richtig
- DEine Fütterung in Naturschutzgebieten ist stets verboten
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Grundsätzlich gelten in Naturschutzgebieten die gleichen Regelungen wie in Nicht-Naturschutzgebieten, d.h. in Notzeiten kann eine angemessene Fütterung der notleidenden Wildarten stattfinden. Für einzelne Naturschutzgebiete kann es aber z.B. aufgrund des Landschaftsplans spezielle Einschränkungen geben.
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